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Trinkwasserverordnung: Vermieter sind auch für’s Wasser verantwortlich


Die Trinkwasserverordnung schützt Verbraucher vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Im Trinkwasser können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

Adresse und Kontakt

Hans Schramm GmbH & Co. KG
Häberlstraße 20
80337 München

T (0 89) 544 160-100
office@schramm.de

Seit Dezember 2013 müssen Vermieter ihren Mietern mitteilen, ob sich im Haus noch Bleileitungen befinden. Der dann geltende, sehr niedrige Bleiwert für Trinkwasser kann jedoch nur durch Ersatz der Bleileitungen erreicht werden. 

Die Verordnung betrifft jeden Hauseigentümer, der im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit wie dem Vermieten Wasser abgibt. Da Mehrfamilienhäuser in der Regel mit einer zentralen Warmwasseranlage ausgestattet sind, sind deren Vermieter von den Pflichten der neuen Verordnung betroffen. Auch Wohnungseigentümer müssen die Verordnung umsetzen. 


Pflichten laut Trinkwasserverordnung

Hausbesitzer oder Verwalter haben anschließend für folgende Maßnahmen zu sorgen:
  • Anzeigepflicht:
    Angabe des Bestandes an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen sowie von baulichen oder betrieblichen Veränderungen beim Gesundheitsamt.
  • Prüfpflicht:
    Jährliche Entnahme von Wasserproben an repräsentativen Stellen der Anlage durch zugelassene Labore.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Aufzeichnung von verwendeten Aufbereitungsstoffen und deren Konzentration in der Anlage. Diese Information muss den Mietern auf Wunsch regelmäßig zugänglich sein.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Informationen über die Ergebnisse zur Qualität des bereitgestellten Trinkwassers müssen den Mietern schriftlich mitgeteilt oder im Haus ausgehängt werden.
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Gesundheitsgefahr durch Legionellen

Die neue Verordnung ist notwendig geworden, da sich Legionellen in geringen Mengen im Grundwasser und somit im Trinkwasser befinden. Sind Warmwasserbereitungsanlagen aber auf eine zu geringe Temperatur (30-45 Grad) eingestellt oder steht Wasser im Sommer eine Zeit lang in den Rohren, dann vermehren sie sich und bilden krankheitserregende Keime. Diese können, wenn sie in die Lunge gelangen, die mitunter lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen.
Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Inhalation z.B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.

Ernste Konsequenzen

Mit der Erfüllung der Pflichten sollte man nicht spaßen: Wer Mietern gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zur Verfügung stellt, muss mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Und auch wer nur die oben genannten Pflichten verletzt oder seine Anlage nicht Instand hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine hohe Geldbuße nach sich ziehen kann.

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Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

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