Energie-Beratung

BEG 2021: Bis zu 50 % Zuschuss für klimafreundliche Heizungssysteme

Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" setzt die großzügige Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung fort. 

Der Austausch von Heizungsanlagen durch effizientere und klimafreundlichere Heizungssysteme mit hohen Prämien von bis zu 45 % gefördert. Wird die Heizungsmodernisierung auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, wird ein Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten gewährt. Die maximale Förderung steigt damit auf bis zu 50 %. Noch nie war die Gelegenheit so günstig, die altgediente Heizung zu modernisieren.  

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Wer jetzt seine Heizung modernisiert, kann die Investitionskosten durch Zuschüsse von bis zu 50 Prozent reduzieren, seine Energiekosten erheblich reduzieren und tut Gutes für Umwelt und Klima.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Tabelle mit einer Übersicht zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen

Für den Einbau von Erneuerbaren Energiesytemen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizungen oder anderen innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien werden 35 Prozent der Investitionskosten gefördert. Gas-Hybridanlagen und Solarthermieanlagen werden mit einem Zuschuss von 30 Prozent gefördert.

Gas-Brennwertheizungen mit der Option der späteren Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) werden mit 20 Prozent bezuschusst. 

Austauschprämie für Ölheizungen

Wer im Gebäudebestand seine alte Ölheizung durch eine Gas-Hybridanlage, Wärmepumpe, Biomasseanlage, mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizung oder eine andere innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, erhält eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten. Wird also eine Ölheizung durch ein komplett erneuerbares Energiesystem, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, ersetzt, beträgt der Zuschuss insgesamt 45 Prozent der Investitionskosten. Beim Austausch des alten Ölkessels durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung werden immerhin noch 40 Prozent gefördert.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Werden die Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, so kann ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt werden. 

Energetische Sanierung steuerlich abschreiben

Ein weiterer Baustein ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Diese Möglichkeit gilt seit Januar 2020 für folgende Maßnahmen:

Über einen Zeitraum von drei Jahren dürfen 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme, maximal 40.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Im ersten und zweiten Jahr nach der Anschaffung können jeweils sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. 

Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.

Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher

Auch Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher werden weiterhin mit Investitionszuschüssen gefördert. Die Förderung ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.

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